Über mich

Mein Name ist Luisa Vollmert, ich bin verheiratet, habe 2 Kinder und einen Hund. Wir leben im wunderschönen Hanstedt, hier in der Nordheide.

Schon vor meinem Abitur im Jahre 2003 habe ich bemerkt, dass mich die Arbeit im medizinischen Bereich sehr stark interessiert und ich unbedingt mit Menschen zusammenarbeiten möchte. Ich habe daraufhin zunächst eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin absolviert (2004-2007) und in der Asklepios Klinik Barmbek in Hamburg gearbeitet.

Im Jahr 2009 begann ich das Studium der Logopädie an der Hochschule Fresenius in Hamburg und schloss 2013 den Studiengang mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) in Logopädie ab. Im Studium kristallisierte sich stark heraus, dass mein therapeutischer Schwerpunkt, neben der Arbeit mit Kindern, im neurologischen Bereich liegt.

Daher war ich von 2014 bis 2020 als Logopädin / Sprachtherapeutin in der Waldklinik Jesteburg tätig und wurde hauptsächlich im Krankenhaus Buchholz eingesetzt. Hier war ich im ganzen Hause tätig, insbesondere jedoch auf der Stroke-Unit (Schlaganfall-Station), auf der Intensiv-Station, in der HNO-Abteilung und in der Geriatrie (Patienten ab 70 Jahre). Da der Bedarf an logopädischer Therapie stetig wächst, habe ich mich dazu entschlossen, eine eigene Praxis zu gründen.

Mein Name ist Luisa Vollmert, ich bin verheiratet, habe 2 Kinder und einen Hund. Wir leben im wunderschönen Hanstedt, hier in der Nordheide.

Schon vor meinem Abitur im Jahre 2003 habe ich bemerkt, dass mich die Arbeit im medizinischen Bereich sehr stark interessiert und ich unbedingt mit Menschen zusammenarbeiten möchte. 

Ich habe daraufhin zunächst eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin absolviert (2004-2007) und in der Asklepios Klinik Barmbek in Hamburg gearbeitet.

Im Jahr 2009 begann ich das Studium der Logopädie an der Hochschule Fresenius in Hamburg und schloss 2013 den Studiengang mit dem Bachelor of Science (B.Sc.) in Logopädie ab. Im Studium kristallisierte sich stark heraus, dass mein therapeutischer Schwerpunkt, neben der Arbeit mit Kindern, im neurologischen Bereich liegt.

Daher war ich von 2014 bis 2020 als Logopädin / Sprachtherapeutin in der Waldklinik Jesteburg tätig und wurde hauptsächlich im Krankenhaus Buchholz eingesetzt. Hier war ich im ganzen Hause tätig, insbesondere jedoch auf der Stroke-Unit (Schlaganfall-Station), auf der Intensiv-Station, in der HNO-Abteilung und in der Geriatrie (Patienten ab 70 Jahre). Da der Bedarf an logopädischer Therapie stetig wächst, habe ich mich dazu entschlossen, eine eigene Praxis zu gründen.

"Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt."

[Ludwig Wittgenstein]

Leistungen

Störungsbilder bei
Kindern

Die im Folgenden aufgeführten Sprach- oder Sprechstörungen bei Kindern können auch im Zusammenhang mit komplexeren Beeinträchtigungen (z.B. körperliche oder geistige Behinderungen) stehen.

Störungsbilder bei Jugendlichen / Erwachsenen

Die im Folgenden aufgeführten Sprach-, Sprech-, Schluck- und Stimmstörungen bei Jugendlichen und Erwachsenen können aufgrund neurologischer Erkrankungen nach Schlaganfall, Schädel-Hirntrauma, Tumor und auch aufgrund degenerativer Erkrankungen, wie z. B. Morbus Parkinson, MS, ALS, auftreten.

Termine nur nach Absprache. Bei Bedarf sind Hausbesuche möglich.

Aktuelles

Therapie in Zeiten von COVID-19

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit aller Patient*innen und deren Angehörigen in möglichst hohem Maß zu gewährleisten.

Das Hygienekonzept:

Verordnungen / Rezepte

Eine logopädische Behandlung erfolgt nur nach ärztlicher Weisung. Der Arzt stellt die Behandlungsbedürftigkeit fest und verordnet dementsprechend logopädische Therapie.

Folgende Ärzte dürfen ein Rezept für Logopädie ausstellen:

Allgemeinmediziner

Neurologen

Zahnärzte

Kieferorthopäden

Internisten

Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen

HNO-Ärzte

Gesetzlich Krankenversicherte:

Bei gesetzlich versicherten Patienten bis zum 18. Lebensjahr werden die kompletten Behandlungskosten von der GKV übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr fordern die gesetzlichen Krankenkassen einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% des Rezeptwertes plus eine Rezeptgebühr von 10 Euro.

Ausgenommen von dieser Zuzahlung sind alle Patienten, die von ihrer Krankenkasse zuzahlungsbefreit sind. Diese Befreiung ist durch einen Befreiungsnachweis der Krankenkasse nachzuweisen. Die Kosten der Eigenbeteiligung lassen sich steuerlich absetzen. Belege über gezahlte Zuzahlungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da Sie nur bis zu einer Höhe von 2% Ihrer Bruttojahreseinnahmen zuzahlungspflichtig sind (Belastungsgrenze).

Privat Krankenversicherte:

Als Privatpatient schließen Sie mit meiner Praxis einen Behandlungsvertrag (gem. §611ff. BGB) ab: Ich verpflichte mich somit, eine definierte therapeutische Leistung zu erbringen. Sie verpflichten sich, im Gegenzug den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung (unabhängig von der Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung) zu zahlen.

Als Privatpatient haben Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen, auf Grund dessen diese die Heilmittelkosten übernimmt. Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen zur Kostenerstattung der erbrachten Leistungen durch die private Krankenkasse sind:

  1. eine ärztliche Verordnung, aus der die Indikation zur Heilmitteltherapie ersichtlich wird
  2. die Leistungserbringung durch eine/n Therapeuten/en, die/der gem. Gesetz eine entsprechende Berufsbezeichnung führen darf.

Der Vertrag über die logopädische Behandlung ist ein Dienstleistungsvertrag. Da eine gesetzliche Gebührenordnung für logopädische Leistungen nicht existiert und auch die für Ärzte geltende Gebührenordnung keine Anwendung findet, wird bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung durch die hierfür getroffene Vereinbarung zwischen Logopäden und Patienten bestimmt.

Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Höhe der privat versicherte Patient einen Erstattungsanspruch gegenüber einem Krankenversicherungsunternehmen und /oder einer Beihilfestelle oder einem sonstigen Kostenträger besitzt. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrags. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihr Vertrag keine Klausel enthält, der die Kostenerstattung für Heilmittel der Höhe nach begrenzt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.privatpreise.de.